Fragen und Antworten zur Aktien­gesell­schaft

Fragen und Antworten zur Aktiengesellschaft

Wir versuchen hier Antworten auf typische Fragen unserer Kunden zum Thema Aktiengesellschaft zu geben.
Natürlich haben Sie, bezogen auf Ihre individuelle Situation, noch weitere Fragen.
Dann sprechen Sie mit uns.

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Was ist eine Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform ist, wie die GmbH, eine Kapitalgesellschaft. Als Kapitalgesellschaft ist sie eine juristische Person und hat daher Rechte und Pflichten, die unabhängig von den Eigentümern bestehen. Die Aktien der Gesellschaft, d.h. Anteile an der Aktiengesellschaft, werden von den Aktionären gehalten. Sie sind die gemeinsamen Eigentümer des Unternehmens. Die Mitbestimmungsrechte der Aktionäre richten sich nach ihrem Anteil am Stammkapital.

Wie wird eine deutsche Aktien­gesellschaft gegründet?

Der Gründungsprozess einer deutschen Aktiengesellschaft unterliegt den strengen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes. Der Gründungsprozess der AG im Einzelnen:
– Erstellung und notarielle Beurkundung der Satzung
– Erwerb der Anteile durch die Gründer
– Bestellung des Vorstandes, der Geschäftsführung und des Abschlussprüfers
– Leistung der Einlagen (Bar- oder Sachleistungen)
– Erstellung des Gründungsberichts und anschließende Gründungsprüfung
– Antrag auf Eintragung in das Handelsregister
Sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, besteht sie offiziell als deutsche Aktiengesellschaft.

Welche Arten von Aktien gibt es?

Namensaktien können auf natürliche oder juristische Personen ausgestellt sein. Sie werden durch einen schriftlichen Vertrag übertragen. Der Name des neuen Aktionärs wird in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen.

Inhaberaktien unterscheiden sich von Namensaktien dadurch, dass der Inhaber einer Inhaberaktie auf dem Aktienzertifikat nicht namentlich genannt wird und in der Regel auch keinen Nachweis über sein rechtmäßiges Eigentum erbringen muss. Inhaberaktien werden formlos und durch Übergabe übertragen.

In letzter Zeit ist ein deutlicher Trend zu Namensaktien zu beobachten, die gegenüber Inhaberaktien gewisse Vorteile haben.

Was sind die Organe der deutschen Aktiengesellschaft?

Eine deutsche Aktiengesellschaft hat drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand.
Hauptversammlung: Die Hauptversammlung (auch Generalversammlung genannt) vertritt die Aktionäre und nimmt deren Rechte wahr. Sie wird einmal im Jahr einberufen. Außerordentliche Hauptversammlungen können auch abgehalten werden, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert.
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Er bestellt und entlässt nicht nur den Vorstand, sondern bestellt bei Bedarf auch den Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat prüft die Jahresabschlüsse.
Vorstand: Der Vorstand ist für das operative Geschäft der Aktiengesellschaft verantwortlich. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen.

Wie werden Aktien der Aktiengesellschaft übertragen?

Werden Aktien von einem Inhaber auf einen anderen übertragen, bedarf es keiner besonderen Form. Allerdings muss die Art der Aktien berücksichtigt werden. Eine nicht verbriefte Aktie kann beispielsweise durch Zession übertragen werden. Bei „eingeschränkten“ Namensaktien muss jedoch die Generalversammlung der Aktiengesellschaft zustimmen.

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